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Das Gehalt für Meister, Ausbildung und Einstieg variiert je nach Region. Bitte wählen Sie Ihr Bundesland aus.
Wo verdient eine Meister, Ausbildung und Einstieg am meisten? Vergleich aller 16 Bundesländer mit durchschnittlicher Gehaltsspanne und Differenz zum Bundesschnitt.
Zwischen dem best- und dem schlechtest zahlenden Bundesland liegen 0 % Gehaltsunterschied: Nordrhein-Westfalen führt das Ranking an, Hamburg bildet das Schlusslicht.
Durchschnittliche Spanne über alle 16 Bundesländer.
| Berufserfahrung | Ø Min | Ø Max |
|---|---|---|
| Nach Ausbildung / Studium | 38.484 € | 46.020 € |
| 1 bis 5 Jahre | 46.020 € | 48.026 € |
| 5 bis 10 Jahre | 48.026 € | 50.424 € |
| 10 bis 20 Jahre | 50.424 € | 65.532 € |
| 20 bis 30 Jahre | 65.532 € | 73.548 € |
| Mehr als 30 Jahre | 73.548 € | 76.402 € |
Sortiert nach durchschnittlichem Maximum. Klickbar in den Bundesland-Detail.
| Rang | Bundesland | Ø Min | Ø Max | vs. Bund | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Nordrhein-Westfalen | 53.672 € | 59.992 € | 0 % | Details ansehen |
| 2 | Baden-Württemberg | 53.672 € | 59.992 € | 0 % | Details ansehen |
| 3 | Bayern | 53.672 € | 59.992 € | 0 % | Details ansehen |
| 4 | Niedersachsen | 53.672 € | 59.992 € | 0 % | Details ansehen |
| 5 | Rheinland-Pfalz | 53.672 € | 59.992 € | 0 % | Details ansehen |
| 6 | Sachsen | 53.672 € | 59.992 € | 0 % | Details ansehen |
| 7 | Schleswig-Holstein | 53.672 € | 59.992 € | 0 % | Details ansehen |
| 8 | Sachsen-Anhalt | 53.672 € | 59.992 € | 0 % | Details ansehen |
| 9 | Hessen | 53.672 € | 59.992 € | 0 % | Details ansehen |
| 10 | Thüringen | 53.672 € | 59.992 € | 0 % | Details ansehen |
| 11 | Mecklenburg-Vorpommern | 53.672 € | 59.992 € | 0 % | Details ansehen |
| 12 | Brandenburg | 53.672 € | 59.992 € | 0 % | Details ansehen |
| 13 | Berlin | 53.672 € | 59.992 € | 0 % | Details ansehen |
| 14 | Saarland | 53.672 € | 59.992 € | 0 % | Details ansehen |
| 15 | Bremen | 53.672 € | 59.992 € | 0 % | Details ansehen |
| 16 | Hamburg | 53.672 € | 59.992 € | 0 % | Details ansehen |
Diese Kategorie spannt den ganzen Weg auf: vom Helfer ohne Abschluss bis zur Betriebsleitung. Zwischen dem unteren und dem oberen Ende liegen in der amtlichen Statistik knapp vierzigtausend Euro im Jahr — und ein Meisterbrief.
Das Elektrotechniker-Handwerk steht in Anlage A der Handwerksordnung und ist damit zulassungspflichtig: Ohne Meisterin oder Meister darf kein Betrieb geführt werden. Das macht Meisterinnen und Meister auch als Angestellte knapp — ein Betrieb, dessen Inhaber in den Ruhestand geht, braucht einen, oder er schließt. Vor dem Hintergrund des Generationswechsels ist der Meisterbrief deshalb nicht nur ein Gehaltsschritt, sondern auch die realistischste Gelegenheit zur Betriebsübernahme, die das Gewerk derzeit bietet.
Die Aufstiegsfortbildung wird über das Aufstiegs-BAföG gefördert, mit Zuschussanteilen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren; einzelne Bundesländer zahlen zusätzlich eine Meisterprämie. Beides zusammen macht den Weg finanziell zugänglicher, als er auf den ersten Blick wirkt.
Anders als in vielen Gewerken gibt es hier einen ausdrücklich geregelten Zwischenschritt. Die **elektrotechnisch unterwiesene Person** darf unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft bestimmte Arbeiten übernehmen; die **Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten** darf nach einer strukturierten Qualifizierung einen genau umrissenen Katalog selbständig ausführen. Beides ersetzt keine Ausbildung und soll es auch nicht — aber es ist ein echter Einstieg, der bezahlt wird, und für viele der Anfang einer regulären Ausbildung. Wer diesen Weg geht, sollte sich schriftlich geben lassen, welche Tätigkeiten der Katalog umfasst.
Die Verdiensterhebung klammert Auszubildende aus. Für die Ausbildungsvergütung im Elektrohandwerk gibt es keine bundesweite Empfehlung — sie ist in den Landestarifverträgen geregelt. Die zuständige Innung gibt die Tabelle Ihres Bundeslandes heraus.
Westdeutsche Bundesländer und Metropolregionen zahlen typischerweise mehr. Gründe sind höhere Lebenshaltungskosten, ein stärkerer Wettbewerb um Fachkräfte und eine andere Tarifbindung.
Ja, die Methodik ist für alle 16 Bundesländer identisch. Wir mitteln über verschiedene Betriebsgrößen und Erfahrungsstufen, damit strukturelle Unterschiede sichtbar bleiben, ohne überzeichnet zu wirken.
Die Werte werden regelmäßig anhand neuer Marktdaten und anonymisierter Nutzer-Eingaben aktualisiert. Größere Verschiebungen erfasst das Ranking innerhalb weniger Monate.
Datengrundlage: Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes (Destatis), Erhebungsjahr 2025, ergänzt um anonymisierte Angaben unserer Nutzerinnen und Nutzer. Die amtlichen Werte stehen unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0).
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